KFZ-Brief verloren ? - Reimport ?
Bei Verlust des KFZ-Briefes ist zur Wiederzulassung und erstmaliger Zulassung innerhalb der BRD eines aus dem Ausland reimportierten Schleppers die Erstellung eines "Vollgutachen §21 StVZO" durch einen amtlich anerkanten KFZ-Sachverständigen (a.a.S.) erforderlich. Zu diesem Zweck ist die Erstellung eines Datenblattes möglich. Dieses "Datenblatt" bietet dem a.a.S. die zur Ausstellung des Vollgutachtens benötigten Daten. Zum Identitätsnachweis ist zudem die jeweilige Maschinenkarte zweckmäßig. Datenblatt und Maschinenkarte sind keine amtlichen Dokumente, werden zur Datenermittlung in der Praxis aber regelmäßig und gerne von den a.a.S. anerkannt und genutzt.
